Dr. Brigitte Bierlein ist seit Februar 2018 Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Sie war zwischen 2003 bis 2018 Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes. Von 1995 bis 2003 war sie Vorstandsmitglied, dann Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sowie Vorstandsmitglied mehrerer nationaler und internationaler juristischer Vereinigungen.

In den Jahren 1990 bis 2002 Stellvertreterin des Leiters der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, zwischen 1988 bis 1990 Stellvertreterin des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

In 1987 Dienstzuteilung zum Bundesministerium für Justiz, in 1986 Dienstzuteilung zur Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Von 1977 bis 1986 war sie Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wien.

Davor, von 1975 bis 1977 Richteramtsprüfung, danach Richterin am Bezirksgericht Innere Stadt Wien und am Strafbezirksgericht Wien.

Nach der Promotion zum Dr. jur. an der Universität Wien, leistete sie von 1972 bis richterlichern Vorbereitungsdienst.

In 1967 absolvierte sie die Reifeprüfung am humanistischen Bundesgymnasium Wien III.